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1. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 127

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
127 erhebung zugegeben hatte. der ein Jahrzehnt regierte er ohne Parlament. Als er die schottische Kirche mit der englischen Hofkirche vereinigen wollte, erhoben sich die Schotten, und das 1640 wieder einberufene Parlament schlo sich ihnen an. In dem nun entstehen-den Brgerkrieg (16421646) wurde Karl von dem repu-blikanisch gesinnten Puritaner Oliver Eromrvell besiegt. Der König floh zu den Schotten, wurde aber, da er von seinem Plan der Kirchenvereinigung nicht Abstand nehmen wollte, an England ausgeliefert. Den Versuch knigstreuer Presbyterianer, das Knig-tum zu retten, schlug der rcksichtslos tatkrftige und ehrgeizige (Trommelt gervaltsarn nieder und lie darauf durch einen besonderen Gerichtshof den König als Tyrann, Verrter, Mrder und Feind des Gerneinrnefens" zum Tode verurteilen. Zu Beginn des Jahres 1649 mrbe Karl I. im Angesichte seines Residenzschlosses enthauptet. Sein gleichnamiger Sohn floh nach Holland. England als Republik (16491660). Nach Abschaffung des Knigtums und des Oberhauses mrbe die Regierungsgemalt unter das Parlament (Unterhaus) mit gesetzgebenber und den Staatsrat mit ausbender Gemalt verteilt. Karls Ii. Versuche, mit Hilfe der Iren und Schotten den Thron zurckzuerobern, scheiterten an der Kriegstchtigkeit der von Erommell gefhrten englischen Heere. Als im Jahre 1651 durch die Navigationsakte, ein merkan-tiliftifches Schiffahrtsgesetz, bestimmt murde, da auslndische Schiffe nur die Erzeugnisse des eigenen Landes nach England bringen und Auslnder in englischen Kolonien berhaupt keinen Handel treiben drften, erklrte Holland den Krieg, da es gerade vom Zmischen-Handel den Hauptnutzen hatte. England blieb jedoch Sieger und sicherte sich somit die Herrschaft zur See. Im Jahre 1653 lie sich Erommell vom Heere allein die ausbende Gemalt bertragen mit dem Titel eines Lord Protek-tors. Auch richtete er das Oberhaus mteber ein. Obgleich er die Knigsmrbe ablehnte, folgte nach seinem Tode 1658, mie in einer Monarchie, sein Sohn. Als dieser sein Amt bald darauf niederlegte, rief ein neu gemhltes Parlament Karl Ii. auf den Thron zurck. Die letzten Stuarts (16601714). Karl Ii. (16601685) war den Katholiken zugetan und gewhrte ihnen, ohne das Parlament zu fragen, durch die Duldungsakte gewisse Freiheiten. Das Parlament zmang ihn jedoch 1673 zur Anerkennung der Test-a k t e", monach nur diejenigen zu ffentlichen mtern zugelassen

2. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 130

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
130 Schritt zur Aneignung Australiens, als der Staatssekretr Lord Sidney kurz nach der Entdeckung der australischen Ostkste durch James Cook (1770) an dem nach ihm benannten Ort eine Verbrecher-kolonie einrichtete (1788) an Stelle von Nordamerika. Die Verfassung der Vereinigten Staaten oder der Union kam erst mehrere Jahre nach dem Frieden zustande und trat 1789 in Kraft. Die Staaten verwalten sich selbstndig. Nur die Gesetz-gebung, das Heerwesen, die uere Politik und die Verwaltung der gemeinsamen Geldangelegenheiten sind Sache der Behrden des Bundesstaates. Die Gesetzgebung hat der Kongre zu regeln, der aus einem Oberhaus (Senat) und einem Unterhaus (Reprsentantenhaus) besteht. Der Senat setzt sich zusammen aus Vertretern der Einzelstaaten, das Reprsentantenhaus aus direkt vom Volk gewhlten Abgeordneten. Die vollziehende Gewalt liegt in den Hnden eines auf vier Jahre gewhlten Pr-sid entert. Er wohnt im Weien Haufe" zu Washington, der nach dem ersten Prsidenten benannten Bundeshauptstadt. 5. Kulturzustnde im 18. Jahrhundert. Der Staat im allgemeinen. Der mittelalterliche Sehnsstaat mar allmhlich fast berall verschwunden. An Stelle der Stnde, die mit den Fürsten die Angelegenheiten des Landes berieten, mar der Absolutismus getreten, der mit Ludwig Xiv. seinen Hhepunkt erreichte. Der Wille des Herrschers galt als das hchste Gesetz. Die Landesverwaltung, die Gerichtsbarkeit, das Recht, Gefetze zu erlassen, selbst die Kirchenhoheit nahm der Fürst fr sich in Anspruch. Die Untertanen maren von jeglicher Teilnahme an der Verwaltung aus-geschlossen; es galt das Wort vom beschrnkten Untertanenver-stand". Der Fürst hielt sein eigenes Interesse fr gleichbedeutend mit Staatsinteresse, mi es der flschlich Ludwig Xiv. zugeschriebene Ausspruch ,,1'Etat c'est moi" treffend ausdrckt. Das nderte sich mit der Aufklrung des 18. Jahrhunderts. Jetzt wurde die Volkswohlfahrt, die der Groe Kurfürst schon als Regie-rungszweck hingestellt hatte, Gegenstand der frstlichen Sorge. Ein Nachkomme des Groen Kurfrsten, Friedrich Ii., ist der Hauptver-treter eines solch aufgeklrten Absolutismus. Der Vertragstheorie entsprechend sagte er: Die Erhaltung der Gesetze war die einzige Ursache, welche die Menschen veranlate, sich Oberherrn

3. Griechische und römische Geschichte - S. 10

1913 - Leipzig : Hirt
auf die Dauer nicht zu behaupten; er mute den reichen und vornehmen Mamillen, dem Adel, m den inneren Angelegenheiten Einflu einrumen o Jtc? b/? ^hreramt im Kriege beschrnken. Als spter friedlichere Zustande herrschten, gelang es dem Adel zumeist, der die knigliche Macht zu siegen und sie schlielich zu beseitigen. An die Stelle der Einherr-schaft (Monarchie) trat die Vielherrschaft (Republik). Indem nun die ^ornehmen he Entscheidung der die wichtigsten Angelegenheiten des Gemeinwesens bten, trat die Adelsherrschaft (Aristokratie) ins Leben-vielfach gelang es in der Folgezeit der groen Masse der freien Brger' -5 ^e9imm9 Wt in die Hnde zu bekommen und die Volksherr-schaft (Demokratie) aufzurichten. Es kam nun nicht selten vor, da ein kuhner und kluger Mann, der sich beim niederen Volke beliebt zu machen verstand, mit dessen Hilfe die Alleinherrschaft an sich ri. Ein auf solche Weise hergestelltes Knigtum hie Tyrannis, der König Tyrann. Er mute, um sich in der Gunst des Volkes zu behaupten, mit ganzer Kraft fr das Wohl des Staates sorgen; leicht konnte er oder einer seiner Nach-folger die Volksgunst verlieren, die Tyrannis wurde gestrzt und die Vielherrschaft wiederhergestellt. Trotz der vielen Staaten und der verschiedenen Staatsformen betrach-teten sich die Griechen als ein Volk. Sie waren stolz darauf, Griechen zu fem, und nannten alle Nichtgriechen Barbaren". Sie redeten ja dieselbe Sprache, verehrten dieselben Götter und schtzten alle ihren Homer. Gemeinsame religise Feste und Spiele, unter denen die olympischen am meisten besucht wurden, strkten das Gefhl der Zusammengehrigkeit. crm2\ic olympischen Spiele. Alle vier Jahre fanden in Olympia Festspiele zu Ehren des Zeus statt. Neben dem heiligen Haine mit seinen geweihten Bauwerken (darunter der Zeustempel) und Denkmlern lagen die Pltze fr die krperlichen Wettspiele. Anfnglich ward nur der -wettlauf gebt, dann kam das Pentathlon (= Fnfkampf) auf: es umfate Sprung, Lauf, Diskus- und Speerwurf und Ringen; ferner gab es Faustkampf, Wagen- und Reiterrennen. In den Pausen lieen sich Redner und Dichter hren; Bildhauer und Maler stellten ihre Werke aus. Die hchsten Ehren warteten der mit dem Olivenkranze geschmckten Sieger. Sogar die Zeitrechnung knpfte an die olympischen Spiele an, indem man die Zeit von einer Feier bis zur anderen (eine Olympiade) 77b. zugrunde legte; die Rechnung begann mit dem Jahre 776. , P*.J^n^cr,c $cftc* ^en gemeinsamen Festen hatte jede grere Stadt ihre besonderen, da die Gttersagen in den einzelnen Landschaften verschieden waren und eine jede bestimmte Gottheiten bevorzugte. Eins der bedeutendsten war das groe Fest der Athene, das alle vier Jahre m Achen stattfand. Dramatische und musikalische Auffhrungen wechselten mit Kampfspielen. Dann wurde in glnzendem Festzuge der Gttin ein neues Gewand gebracht, ein Geschenk der athenischen Jungfrauen, in dem sie ihre Geschicklichkeit und Kunst im Weben und Sticken zeigten. Ein

4. Griechische und römische Geschichte - S. 39

1913 - Leipzig : Hirt
20,21 Erste Periode. Begrndung der staatlichen Verhltnisse. 39 Auf dem Kapitolinischen Hgel errichteten sie eine Burg (das Kapitol? und einen Tempel fr die hchsten Götter. Zur Trockenlegung der Smpfe zwischen dem Kapitolinischen und dem Palatinischen Hgel bauten sie breite, gewlbte Kloaken". Das Forum (Versammlungsplatz) und der Circus maximus (Rennbahn) wurden angelegt. Die sieben Hgel wurden mit einer Mauer eingeschlossen lbuntkarte Nr. 4). Tarquiuius der bermtige, der letzte König, erregte durch seine gewaltttige Regierung den Ha des Volkes. Von seinen Verwandten verschonte er nur den Brutus (b. h. der Stumpfsinnige). Als die edle Lukretia von dem Sohne des Knigs beschimpft worden war und sich selbst den Tod gegeben hatte, erhoben sich die Patrizier unter Brutus und strzten das Knigtum. Rom wurde eine Republik. Dem Tarquinins wird die Erwerbung der von einer Sibylle ^Prophetin) in Cnm stammenden Sibyllinischen Bcher, die alte Weissagungen enthielten, zu-geschrieben. Was geschah in Athen in demselben Jahre, in dem der letzte rmische König ge-strzt wurde? 3. Die Verfassung zur Zeit der Könige. Rmische Vollbrger oder Patrizier waren allein die Mitglieder der vornehmen Ratsgeschlechter. Die Plebejer waren die brigen freien Brger und Bauern, die geringere Rechte besaen und gesellschaftlich von den Patriziern streng geschieden waren; nicht einmal Ehen zwischen beiden Stnden waren gltig. Die Klienten waren die Schutzbefohlenen der Patrizier. Die Sklaven betrachtete das Gesetz als vollstndiges Eigentum ihrer Herren; doch war ihr Los durch die Sitte ziemlich gemildert. Die Vollbrger whlten den König, der in Krieg und Frieden die hchste Gewalt hatte, aber durch den Senat (fc>. h. Rat der Alten) und die Volksversammlung vielfach beschrnkt war. Die Zeichen der kniglichen Wrde: die purpurverbrmte Toga, der elfeu-beinerne Stuhl und die Liktoren, die dem Könige die Faszes (Rutenbndel mit Beil? vor-trugen, stammten von den Etruskern. Vergleiche die stndischen Verhltnisse in Sparta und Athen mit denen in Rom! 21. Die Adelsherrschaft, 510 bis 366. 1. Die neue Verfassung. Nach dem Sturze des Knigtums wurden die hchsten Beamten in Krieg und Frieden zwei vom Volke jhrlich gewhlte Konsuln. Auf sie gingen auch die etruskischen Zeichen der knig-lichen Wrde der. Groeu Einflu hatte der Senat, der unter der Leitung der Kon-snln der die Staatsangelegenheiten beriet und beschlo. Er bestand aus 300 Mitgliedern, die von den Konsuln*) aus den bejahrten Vollbrgern auf Lebenszeit ernannt wurden. In Zeiten der Not konnte der Senat, um eine grere Einheit des Handelns zu bewirken, einen Diktator mit der vollen kniglichen Gewalt bekleiden, aber nur auf sechs Monate. *) Vgl. 21, 5 der das Zensorenamt!

5. Geschichte der neuesten Zeit - S. 12

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
12 Das Zeitalter der franzsischen Revolution. eine groe Schar nach Versailles, um den Bcker und die Bckerin" zu holen, den König aus den Hnden der Aristokraten zu befreien". Nur zaudernd kam Lafayette mit seiner Nationalgarde nach und verhinderte mit genauer Not die Ermordung der Knigin. Die knigliche Familie mute nach Paris bersiedeln: es roar der Leichenzug der Monarchie. Die Nationalversammlung folgte vierzehn Tage spter nach. Von nun an bestimmte der Pariser Pbel die Geschicke Frankreichs. 4. Die Verfassung vom Jahr 1791. 1. In Paris wurde nach langen Beratungen die neue Verfassung vollendet. Die Brger", die mindestens den Ertrag von drei Arbeitstagen als Steuer zahlten, whlten alle zwei Jahre als Urwhler die Wahlmnner, diese die Volksvertretung (Corps legislatif), die in einer Kammer beriet und abstimmte. Die Gewhlten hatten dem König, der Nation, der Ver-fassung den Eid der Treue zu leisten. Die Versammlung gab Gesetze und bewilligte Steuern, deren Gltigkeit der König durch seine Unterschrift besttigen oder durch deren Verweigerung um zwei Legislaturperioden" (vier Jahre) verzgern konnte: er besa nur ein aufschiebendes Veto", Veto suspensif. Auch die Beamten und Richter, die Bischfe und Geistlichen wurden vom Volke gewhlt. Im Heer ernannte der König nur die Marschlle und Kommandierenden Generale; die andern Offiziere whlte der Oberst auf Vorschlag der Unteroffiziere; die Nationalgarde whlte ihre Offiziere selbst. Das Recht sprachen Schwurgerichte in ffentlichem Verfahren: eine englische Einrichtung, die auf altgermanische Rechtssitte zurckging. Statt der alten Landschaften mit ihren Sonderrechten bestand das Land fortan aus 83 Kreisen (Departements), diese aus Distrikten, die Distrikte aus Kantonen: Frankreich wurde ein einheitlicher Staat. 2. Im Juni hatte die Geistlichkeit die Gter der toten Hand" als Unterpfand fr die Staatsschulden angeboten; die Versammlung hatte diese Gelegenheit, die Finanzen zu ordnen, verabsumt. Jetzt wurde der Grundbesitz der Kirche eingezogen: die groen Gtermassen muten fr ein Papiergeld (die Assignaten"), das der Staat zur Befriedigung seiner dringendsten Bedrfnisse ausgab, als Deckung dienen; allmhlich wurden sie verkauft und verschleudert, ohne da die Schulden getilgt worden wren. Die Klster hob man auf; die Ruhegehalte der Mnche, die Be-soldung der Priester, die Kosten des Gottesdienstes und der Spitler bernahm der Staat. Die Priester aber weigerten sich, die neue Kirchenverfassung zu be-schwren, und das Volk scharte sich in manchen Stdten, dann besonders

6. Geschichte der neuesten Zeit - S. 10

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
10 Das Zeitalter der franzsischen Revolution. in schwarzem Leibrock und kurzem Mantel, Hut und weie Binde ohne Schmuck; durch eine Seitenpforte mute er ins Schlo eintreten. Und doch lag die Zukunft des Landes in den Hnden dieses Standes. Was ist der Dritte Stand? Alles. Was bedeutet er? Nichts. Was will er? Etwas bedeuten!" So bezeichnete einer der tchtigsten Fhrer dieses Standes, der Abbe Sieyes, die Aufgabe der bevorstehenden Beratungen: der Dritte Stand stelle neunzehn Zwanzigstel der Bevlke-rung Frankreichs dar, das Volk sei also ganz ungengend vertreten; daher msse die Stndetagung ersetzt werden durch eine Nationalversammlung. 3. Die Regierung hatte keine bestimmte Weisung erlassen, aus welche Art beraten und abgestimmt werden sollte. Adel und Geistlichkeit ver-langten daher, es solle nach dem mittelalterlichen Verfahren jeder der drei Stnde fr sich verhandeln und je eine Gesamtstimme abgeben. Da wre bei jeder Steuerfrage der Dritte Stand von den beiden andern berstimmt worden. Darum beharrte er auf der Forderung gemeinsamer Beratung und auf Beschlufassung nach Kpfen, ohne die die Doppelzahl seiner Vertreter keinen Sinn hatte. Whrend die Staatsschuld tglich grer wurde und der Pbel der Hauptstadt wie die hungernden Bauern sich zu gewaltttigen Kund-gebungen anschickten, warteten die Abgeordneten des Dritten Standes sechs Wochen lang in ihrem Sitzungssaal geduldig auf die Mitwirkung der Bevorrechteten. Dann aber erklrten sie sich fr die Vertretung des ganzen Volkes, fr die Nationalversammlung. Der König nahm unter dem Einflu seiner Brder und der Knigin Stellung gegen den Dritten Stand: in einer Kniglichen Sitzung" (Seance royale) wollte er den Stnden das alte Verfahren anbefehlen; vorerst untersagte er weitere Verhandlungen. Als demgem der Sitzungssaal geschlossen blieb, begaben sich die Abgeordneten des Dritten Standes in das Knigliche Ballspielhaus und gelobten dort durch Eidschwur und Namensunterschrist, sich nicht eher zu trennen, als bis das Land eine Verfassung habe. Es herrschte tiefe Erregung; in Scharen traten der Verfassunggebenden Nationalversammlung" (Assemblee nationale Constituante) Abgeordnete aus dem Niedern Adel und der schwer gedrckten Pfarrgeistlichkeit, bald auch der Rest der Vertreter der beiden ersten Stnde bei. In der Kniglichen Sitzung, die nach einigen Tagen stattfand, ver-hie der König eine Reihe wertvoller Reformen. Trotzdem fand seine herrische Aufforderung, getrennt zu beraten, keinen Gehorsam: als der Zeremonienmeister die Abgeordneten entfernen wollte, rief der Graf Honore von Mirabeau, ein blatternarbiger Mann mit einer Lwen-mahne und einer Gestalt, die an Simson erinnerte, ihm mit gewaltiger Stimme zu: Sagen Sie denen, die Sie geschickt haben, da wir hier sind

7. Geschichte der neuesten Zeit - S. 25

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
Die Aufrichtung des franzsischen Kaiserreichs. I 8e93. 25 natrlich unter franzsischem Vorsitz, durch eine Reichsdeputation zu Regensburg fortgesetzt, deren Hauptschlu" dann der Reichstag be- 1803 sttigte. Die neue Ordnung bestimmte die geistlichen Gebiete zur Ein-ziehung (Skularisation), jene der kleineren Fürsten und der Reichs-stdte, bis auf sechs, zur Einordnung in grere Staaten (Media-tisation). 112 Staaten verschwanden. Preußen, das der Erste Konsul auf seine Seite zu ziehen wnschte, wurde reich bedacht: es erhielt die westflischen Bistmer Paderborn, Osnabrck und Hildesheim sowie mehrere Stifter und Abteien in Sachsen, namentlich das Eichsfeld mit Erfurt. Zum Ersatz fr Mainz, Kln und Trier wurden Hessen-Kassel, Wrttemberg und Baden Kurfrstentmer. Baden erhielt dem Zaren Alexander zuliebe, der mit einer Enkelin Karl Friedrichs vermhlt war, die rechtsrheinischen Trmmer der oberrheinischen Bistmer sowie groe Stcke der Pfalz, deren Herrscherhaus eben ausgestorben war, mit den daniederliegenden Stdten Mannheim und Heidelberg. Wrttemberg fielen die schwbischen Reichsstdte und Abteien, Bayern zur Entschdigung fr die Rheinpfalz die frnkischen und schwbischen Bistmer zu. 2. Bonaparte errichtete nun in den Tuilerien mit seiner Gattin Io-sephine eine glnzende Hofhaltung. Er stiftete den Orden der Ehren-legion und umgab sich mit einer Schar von Marschllen und Hflingen. Er gab dem Lande eine einheitlich wirkende Verwaltung, unter deren Schutz sich der Wohlstand zusehends hob; er baute Straen und Kanle, die dem Handel und der Landwirtschaft zustatten kamen; er rief Schulen aller Art ins Leben, in denen Brger wie Beamte und Offiziere heran-gebildet werden sollten. An der Abfassung einer neuen Gesetzessammlung, des Code Napoleon, arbeitete er selbst mit Sachkenntnis und Hin-gebung mit. Er schlo mit dem Papst ein Konkordat, durch das die katholische Kirche wieder zur Staatsreligion wurde. Aber die Bischfe ernannte das Staatsoberhaupt, die Geistlichen erhielten ihr Gehalt aus der Staatskasse, die brgerliche Eheschlieung wurde anerkannt; als Gegengabe wurde der Gregorianische Kalender, vorlufig neben dem republikanischen, wieder eingefhrt. 3. Anschlge gegen sein Leben benutzte der Erste Konsul, um sich durch Volksabstimmung (Plebiszit) zum Konsul auf Lebenszeit, dann zum Kaiser der Franzosen erheben zu lassen. In der Kathedrale Notre-Dame zu Paris mute Papst Pius Vii. ihn feierlich salben; die Kronez. Dez. setzte er sich und Iosephine selber aufs Haupt. 1804 Die aus der Zisalpinischen erwachsene Italienische Republik wandelte er um in ein Knigreich Italien und krnte sich in Mailand mit der Eisernen Krone; sein Stiefsohn Eugen Beauharnais wurde Mzeknig.

8. Geschichte der neuesten Zeit - S. 166

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
166 Anhang: Verfassungen. Ziehende Geroalt zu. Er ernennt und entlt die Minister", befiehlt die Verkndigung der Gesetze" (Art. 4345); er fhrt den Ober-befehl der das Heer, besetzt alle Stellen im Heer wie in den brigen Zweigen des Staatsdienstes" (Art. 46, 47). Die Mitglieder der beiden Kammern und alle Staatsbeamten leisten dem König den Eid der Treue und des Gehorsams und beschwren die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung" (Art. 108). Der König wird mit Vollendung des 18. Jahres volljhrig. Er be-schwrt die Verfassung in Gegenwart beider Kammern. Ist er minder-jhrig oder sonst dauernd verhindert, so bernimmt sein nchster volljhriger mnnlicher Verwandter (Agnat) die Regentschaft mit Zustimmung der Kammern (Art. 54, 56). 5. Die gesetzgebende Gewalt wird vom König gemeinsam mit beiden Kammern ausgebt: die bereinstimmung des Knigs, des Herren- und des Abgeordnetenhauses ist zu jedem Gesetz erforderlich. Jeder Teil hat das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Finanzgesetze und der Entwurf des Staatshaushaltes (Etat) werden zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen angenommen oder abgelehnt" (Art. 62, 64). Die Mitglieder des Herrenhauses beruft der König mit erblicher Be-rechtigung oder auf Lebenszeit." Das Abgeordnetenhaus besteht aus 433 Mitgliedern, die von Wahlmnnern der Wahlbezirke auf drei Jahre gewhlt werden. Jeder gemeindewahlberechtigte Preuße ist mit 25 Iahren Urwhler zur Zweiten Kammer und wird mit 30 Iahren whlbar, wenn er dem preuischen Staatsverbande drei Jahre angehrt hat. Beamte bedrfen zum Eintritt ins Abgeordnetenhaus keines Urlaubes. Die Urwhler werden nach der Hhe der Staatssteuer in drei Abteilungen geteilt, welche je zu einem Drittel die Staatssteuer aufbringen, und es whlen die Hchst-, Mittel- und Niederstbesteuerten getrennt je ein Drittel der Wahlmnner (Art. 65, 69, 74). Der König beruft die Kammern jhrlich im November; er kann sie (auf hchstens 30 Tage) vertagen oder (beide zugleich oder nur eine) auflsen; doch mssen dann binnen 60 Tagen die Neuwahlen statt-finden, binnen 90 Tagen die Kammern wieder zusammentreten (Art. 76, 51, 52). Die Minister (und ihre Vertreter) mssen in der Kammer jederzeit gehrt werden, und die Kammer kann ihre Gegenwart verlangen. Sie knnen wegen Verletzung der Verfassung, wegen Bestechung oder Verrates von einer der Kammern vor dem obersten Gerichtshof der Monarchie angeklagt werden (Art. 60, 61).

9. Geschichte der neuesten Zeit - S. 167

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
I. Die preuische Verfassung. 167 Jede Kammer prft die Berechtigung ihrer Mitglieder selbst, regelt selbst ihren Geschftsgang und ihre Hausordnung, whlt selbst ihren Prsidenten, Vizeprsidenten und die Schriftfhrer. Ihre Sitzungen sind ffentlich, ihre Beschlufassung erfolgt nach absoluter Mehrheit, auch bei Verfassungsnderungen, aber hier in zwei Abstimmungen, die mindestens 21 Tage auseinanderliegen mssen. Zur Beschlufhigkeit mssen im Herrenhaus mindestens 60, im Abgeordnetenhaus die Mehrheit der Mitglieder (217) anwesend sein (Art. 78, 80, 107). Die Mitglieder beider Kammern sind Vertreter des ganzen Volkes" und an Auftrge und Instruktionen nicht gebunden"; sie knnen fr ihre Abstimmung niemals, fr ihre Meinung nur nach der Geschftsordnung des Hauses zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied kann ohne Genehmigung der Kammer in Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, auer wenn es bei Ausbung einer Tat oder am nchsten Tag ergriffen wird. Strafverfahren und Haft hren auf Verlangen der Kammer fr die Dauer der Sitzungsperiode auf (Art. 83, 84). Die Abgeordneten erhalten Reisekosten und Tagegelder (Diten) aus der Staatskasse (Art. 85). 6. Die Gerichte sind unabhngig; sie sprechen Recht im Namen des Knigs. Die Richter werden vom König auf Lebenszeit ernannt und knnen nur durch Richterspruch abgesetzt werden (Art. 86, 87). Die Verhandlungen sind ffentlich, auer wenn die ffentlichkeit der Ordnung oder der guten Sitte Gefahr droht. Bei Verbrechen erfolgt die Entscheidung der die Schuld des Angeklagten durch Geschworene (Art. 93, 94). 7. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates mssen fr jedes Jahr im voraus veranschlagt" werden; der Staatshaushalt wird jhrlich durch ein Gesetz festgesetzt", nach welchem allein die Steuern erhoben werden drfen. Dabei drfen keine Bevorzugungen eingefhrt werden (Art. 99101). Die Rechnungen der den Staatshaushalt werden von der Ober-rechnungskammer geprft; die allgemeine Rechnung wird alljhrlich mit den Bemerkungen der Oberrechnungskammer den Kammern vorgelegt (Art. 104). Ii. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Gesetz vom 16. April 1871. 1. Das Deutsche Reich ist ein ewiger Bund" aller deutschen Fürsten und Freien Reichsstdte zum Schutze des Bundesgebietes", ein-schlielich des Reichslandes Elsa-Lothringen, und des innerhalb desselben

10. Geschichte der neuesten Zeit - S. 174

1912 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Diesterweg
174 Anhang: Die Arbeiter-Versicherung. Von dem Spruch des Schiedsgerichts kann in den bedeutenderen Fllen an das Reichs- oder Landesversicherungsamt schriftlich Berufung (Rekurs) eingelegt werden. 6. Die Auszahlung der Entschdigung erfolgt nach An-Weisung des Vorstandes der Berufsgenossenschaft vorschuweise durch die Post, und zwar durch das Postamt am Wohnorte des Empfangsberechtigten. Die Zentralbehrde der Post rechnet alljhrlich mit den Genossen-schaftsvorstnden ab; diese legen den etrag nach dem Eefahrentaris und der Lohnhhe nebst den Verwaltungskosten auf die Mitglieder der Genossenschaft um und ersetzen die Auslagen der Post binnen dreier Monate. Die Rechnungsergebnisse legt das Reichsversicherungsamt alljhrlich dem Reichstag vor. 7. Die Genossenschaft erlt unter Zuzug von Arbeitervertretern Vor-schriften der Maregeln zur Verhtung von Unfllen und der das von den Versicherten bei der Arbeit zu beobachtende Verhalten. Sie kann z. B. den Genu geistiger Getrnke und das Rauchen während der Arbeit verbieten. 8. Das Reichsversicherungsamt berwacht die Organisation und Geschftsfhrung der Berufsgenossenschaften und ist Berufungsinstanz gegen-ber den Schiedsgerichten. Es hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus einem Vorsitzenden und stndigen Mitgliedern, die der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats auf Lebensdauer ernennt, ferner aus nicht-stndigen Mitgliedern: sechs vom Bundesrat ernannten, und zwar mindestens vier aus seiner Mitte, sechs als Vertreter der Arbeitgeber und sechs als Vertreter der Versicherten, die von den Beteiligten auf fnf Jahre gewhlt werden. Das Berufungsverfahren ist grundstzlich kostenfrei. Statt des Reichsversicherungsamtes haben Bayern, Wrttemberg, Sachsen, Baden, Hessen, beide Mecklenburg und Reu . L. Landes-Versicherungsmter mit stndigen Mitgliedern, die der Landesherr ernennt, und mit unstndigen, die zu gleichen Teilen von den beteiligten Arbeitgebern und Arbeitern gewhlt werden. 3. Die Invaliden- (Gebrechlichkeit-?-) und Alters-Versicherung. 1. Das umfassendste Werk der deutschen Arbeiterfrsorge ist die In-oaliden- und Altersversicherung, wie sie durch das Gesetz vom 13. Juli 1899 mit Wirkung vom 1. Januar 1900 neu geregelt worden ist. Sie erstreckt sich auf alle Lohnarbeiter vom vollendeten 16. Lebensjahr an, auch solche im Auslande, wofern das Geschft in Deutschland seinen Sitz hat, ferner auf niedere Bedienstete und Schreiber, auf Schiffs-
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